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   LAG Hessen, 15.03.2007 - 9 TaBVGa 32/07   

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https://dejure.org/2007,8217
LAG Hessen, 15.03.2007 - 9 TaBVGa 32/07 (https://dejure.org/2007,8217)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15.03.2007 - 9 TaBVGa 32/07 (https://dejure.org/2007,8217)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15. März 2007 - 9 TaBVGa 32/07 (https://dejure.org/2007,8217)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 935 ZPO, § 940 ZPO, § 78 S 1 BetrVG, § 40 Abs 2 BetrVG, § 227 BGB
    Einstweilige Verfügung - verbotene Eigenmacht - Schwarzes Brett - Störungsbeseitigung - Selbsthilferecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Betriebsrats auf Störungsbeseitigung im Falle eines einseitigen Umhängens des Schwarzen Brettes des Betriebsrats vom Eingangsbereich der Kantine in einen Seitengang; Abhängen des Schwarzen Brettes und Aufhängen in einem Seitengang als verbotene Eigenmacht; ...

  • Judicialis

    BetrVG § 78; ; BGB § 859; ; BGB § 862; ; ArbGG § 85 Abs. 2; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbotene Eigenmacht der Arbeitgeberin durch Umhängen des Schwarzen Brettes - Unterlassungsanspruch des Betriebsrates

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.09.1991 - 7 ABR 63/90

    Zugang von Journalisten zum Betriebsratsbüro

    Auszug aus LAG Hessen, 15.03.2007 - 9 TaBVGa 32/07
    Dieser Anspruch ergibt sich aus § 78 Satz 1 BetrVG in Verb. mit § 862 Abs. 1 BGB, wonach der Betriebsrat in der Ausübung seiner Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden darf (BAG Beschluss vom 18. September 1991 - 7 ABR 63/90 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 67).

    Es gehört zwar nicht zu den dem Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz obliegenden Aufgaben, die außerbetriebliche Öffentlichkeit über Vorgänge des Betriebs zu unterrichten (BAG Beschluss vom 18. September 1991 - 7 ABR 63/90 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 67).

  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 12/03

    Nutzung des Intranet durch Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hessen, 15.03.2007 - 9 TaBVGa 32/07
    Der Begriff der Behinderung umfasst jede unzulässige Erschwerung oder Störung der Betriebsratsarbeit, ohne dass ein Verschulden erforderlich wäre (BAG Beschluss vom 3. Sept. 2003 - 7 ABR 12/03 - EzA § 40 BetrVG 2001 Nr. 5), insbesondere widerrechtliches Handeln in Gestalt verbotener Eigenmacht.
  • OLG Saarbrücken, 09.04.2003 - 1 U 4/03

    Zur Beweislast des Besitzentziehers bei verbotener Eigenmacht und zu den

    Auszug aus LAG Hessen, 15.03.2007 - 9 TaBVGa 32/07
    Die Ausübung verbotener Eigenmacht begründet im Verfahren der einstweiligen Verfügung einen Verfügungsgrund ( OLG Saarbrücken Urteil vom 9. April 2003 - 1 U 4/03 - 1, 1 U 4/03 - NJW-RR 2003, 1717; OLG Düsseldorf Urteil vom 15. Nov. 2001 - 10 U 125/01 - Juris; OLG Koblenz Beschluss vom 24. Juli 2000 - 3 W 472/00 - Juris; OLG Stuttgart Urteil vom 19. Jan. 1996 - 2 U 164/95 - NJW-RR 1996, 1516).
  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 30/03

    Vertragsstrafenversprechen zu Gunsten des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 15.03.2007 - 9 TaBVGa 32/07
    Er ist zwar mangels Vermögensfähigkeit (vgl. BAG Beschluss vom 29. Sept. 2004 - 1 ABR 30/03 - EzA § 40 BetrVG 2001 Nr. 7) nicht unmittelbarer Besitzer, aber auch nicht bloßer Besitzdiener im Sinne des § 855 BGB, da er die tatsächliche Gewalt über die ihm überlassenen Sachen nicht für den Arbeitgeber ausübt und nicht dessen Weisungen unterworfen ist (GK-BetrVG/Wiese, 8. Aufl. § 40 Rz. 183 ).
  • OLG Stuttgart, 19.01.1996 - 2 U 164/95

    Anforderungen an die Sittenwidrigkeit und Unzulässigkeit einer Werbemaßnahme

    Auszug aus LAG Hessen, 15.03.2007 - 9 TaBVGa 32/07
    Die Ausübung verbotener Eigenmacht begründet im Verfahren der einstweiligen Verfügung einen Verfügungsgrund ( OLG Saarbrücken Urteil vom 9. April 2003 - 1 U 4/03 - 1, 1 U 4/03 - NJW-RR 2003, 1717; OLG Düsseldorf Urteil vom 15. Nov. 2001 - 10 U 125/01 - Juris; OLG Koblenz Beschluss vom 24. Juli 2000 - 3 W 472/00 - Juris; OLG Stuttgart Urteil vom 19. Jan. 1996 - 2 U 164/95 - NJW-RR 1996, 1516).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2001 - 10 U 125/01

    Glaubhaftmachung eines Verfügungsgrundes; Dringlichkeit ; Verfügungsanspruch ;

    Auszug aus LAG Hessen, 15.03.2007 - 9 TaBVGa 32/07
    Die Ausübung verbotener Eigenmacht begründet im Verfahren der einstweiligen Verfügung einen Verfügungsgrund ( OLG Saarbrücken Urteil vom 9. April 2003 - 1 U 4/03 - 1, 1 U 4/03 - NJW-RR 2003, 1717; OLG Düsseldorf Urteil vom 15. Nov. 2001 - 10 U 125/01 - Juris; OLG Koblenz Beschluss vom 24. Juli 2000 - 3 W 472/00 - Juris; OLG Stuttgart Urteil vom 19. Jan. 1996 - 2 U 164/95 - NJW-RR 1996, 1516).
  • LAG Hamm, 12.03.2004 - 10 TaBV 161/03

    Behinderung der Betriebsratsarbeit Umfang der Information und Unterrichtung der

    Auszug aus LAG Hessen, 15.03.2007 - 9 TaBVGa 32/07
    Aber auch, wenn eine Veröffentlichung des Betriebsrats den Aufgabenbereich des Betriebsrats überschreitet, ist der Arbeitgeber - ohne Vorliegen der Voraussetzungen der Nothilfe oder Notwehr - nicht berechtigt, einseitig Aushänge vom Schwarzen Brett oder gleich das Schwarze Brett zu entfernen oder umzuhängen (LAG Hamm Beschluss vom 12. März 2004 - 10 TaBV 161/03 - Juris), da dies verbotene Eigenmacht im Sinne des § 858 Abs. 1 BGB ist.
  • OLG Koblenz, 24.07.2000 - 3 W 472/00

    Ansprüche des Pächters bei verbotener Eigenmacht des Verpächters

    Auszug aus LAG Hessen, 15.03.2007 - 9 TaBVGa 32/07
    Die Ausübung verbotener Eigenmacht begründet im Verfahren der einstweiligen Verfügung einen Verfügungsgrund ( OLG Saarbrücken Urteil vom 9. April 2003 - 1 U 4/03 - 1, 1 U 4/03 - NJW-RR 2003, 1717; OLG Düsseldorf Urteil vom 15. Nov. 2001 - 10 U 125/01 - Juris; OLG Koblenz Beschluss vom 24. Juli 2000 - 3 W 472/00 - Juris; OLG Stuttgart Urteil vom 19. Jan. 1996 - 2 U 164/95 - NJW-RR 1996, 1516).
  • LAG Hessen, 16.04.1971 - 5 Sa 72/71
    Auszug aus LAG Hessen, 15.03.2007 - 9 TaBVGa 32/07
    Der Betriebsrat hat im Rahmen des Rechtsverhältnisses nach § 40 Abs. 2 BetrVG Besitzrechte nicht nur am Schwarzen Brett selbst, sondern auch an der Wandfläche erworben, auf der sein Schwarzes Brett seit etwa sechs Jahren angebracht ist (LAG Frankfurt Urteil vom 16. April 1971 - 5 Sa 72/71 - DB 1972, 1027).
  • BVerwG, 27.10.2009 - 6 P 11.08

    Sachmittel für die Geschäftsführung des Personalrates; dienststelleninternes

    Überschreitet er diesen Rahmen, so darf der Dienststellenleiter nach einhelliger Auffassung der Kommentarliteratur zur Parallelnorm des § 44 Abs. 3 BPersVG die Bekanntmachung nur dann eigenmächtig entfernen, wenn dies der Abwehr einer strafbaren Handlung dient; in den übrigen Fällen wird er auf die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes - unter Einschluss der Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung - verwiesen (vgl. Lorenzen, a.a.O. § 44 Rn. 47 f.; Altvater u.a., a.a.O. § 44 Rn. 68; Ilbertz/Widmaier, a.a.O. § 44 Rn. 25a; Fischer/Goeres/ Gronimus, a.a.O. K § 44 Rn. 80 f.; Jacobs, a.a.O. § 44 Rn. 97; ebenso zum Betriebsverfassungsrecht: LAG Frankfurt, Beschluss vom 15. März 2007 - 9 TaBVGa 32/07 - juris Rn. 24).
  • LAG Hessen, 14.01.2019 - 16 TaBVGa 6/19

    Besitzansprüche des Betriebsrats an den von ihm bislang als Betriebsratsbüro

    Anderenfalls liegt verbotene Eigenmacht des Arbeitgebers vor, gegen die der Betriebsrat im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen kann, dass ihm der Besitz wieder zur Verfügung gestellt wird (so bereits: Arbeitsgericht Berlin 6. Mai 1992-37 BVGa 32/92; Arbeitsgericht Duisburg 24. Dezember 1993-4 BVGa 14/93; zum Abhängen eines schwarzen Bretts: Hessisches LAG 15. März 2007-9 TaBVGa 32/07).
  • LAG Köln, 26.01.2012 - 10 Ta 5/12

    Blockieren eines dem Arbeitnehmer zu privaten Zwecken überlassenen

    Deshalb kann dem in seinem Besitz gestörten nicht mit der Begründung mangelnder Eilbedürftigkeit eine Wiederherstellung des alten Zustandes durch einstweilige Verfügung verwehrt werden, wie er ihn gemäß § 859 Abs. 1 BGB durch Selbsthilfe herstellen dürfte (vgl. LAG Frankfurt, Beschluss vom 15.03.2007 - 9 TaBVGa 32/07 -, zitiert nach juris).
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